Der Vorstand der PSAG 

Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Er besteht aus neun bis zwölf Vertreter:innen. Hierbei entsendet jede Fachgruppe eine Vertretung. Zudem werden fünf bis sieben Kandidat:innen im Plenum mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Vorstand trifft sich sechs bis zwölf Mal pro Jahr. Von jeder Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Der Vorstand wählt eine/n Sprecher:in.

 

Aufgaben des Vorstandes:  

  • Organisation und Vorbereitung des Plenums im Rahmen der Geschäftsordnung
  • Zusammenstellung der Tagesordnung
  • Beachtung derAusgewogenheit vonThemen, Einbringen neuer Themen und Anstoßen zur Diskussion bisher nicht bearbeiteter Themen
  • Ansprechpartner und Außenvertretung der PSAG
  • Ergebniskontrolle der in der PSAG behandelten Themensowie Protokoll-und Anwesenheitskontrolle
  • Organisation Reisen und Fortbildungen einschließlich der Einladung von Referent:innen