Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Er besteht aus neun bis zwölf Vertreter:innen. Hierbei entsendet jede Fachgruppe eine Vertretung. Zudem werden fünf bis sieben
Kandidat:innen im Plenum mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Vorstand trifft sich sechs bis zwölf Mal pro Jahr. Von jeder Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Der
Vorstand wählt eine/n Sprecher:in.
Aufgaben des Vorstandes:
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Organisation und Vorbereitung des Plenums im Rahmen der Geschäftsordnung
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Zusammenstellung der Tagesordnung
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Beachtung derAusgewogenheit vonThemen, Einbringen neuer Themen und Anstoßen zur Diskussion bisher nicht bearbeiteter Themen
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Ansprechpartner und Außenvertretung der PSAG
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Ergebniskontrolle der in der PSAG behandelten Themensowie Protokoll-und Anwesenheitskontrolle
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Organisation Reisen und Fortbildungen einschließlich der Einladung von Referent:innen