Wer kann einen Fall einbringen?

1. Person selbst und oder ihre gesetzliche Vertretung 

2. Sozialpsychiatrischer Dienst

3. Teilhabefachdienst

4. Leistungserbringer*innen der Eingliederungshilfe, Wohnungsnotfallhilfe, (ambulant-

    psychiatrische) Pflege,

5. Kliniken