Voraussetzungen

Es besteht ein Versorgungsanspruch im Rahmen der Pflichtversorgung im Bezirk Berlin-Mitte.

Das Steuerungsgremium konnte keine oder noch keine abschließende Empfehlung abgeben oder die abschließende Empfehlung konnte nicht umgesetzt werden.

Es liegt eine Schweigepflichtentbindung für die Fallbesprechung vor.